Feuerwerk

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Foto für Feuerwerk

Aufgrund von Anfragen möchten wir Ihnen mitteilen, dass das Abschießen von Feuerwerkskörpern im Ortsgebiet lt. Pyrotechnikgesetz verboten ist!

Die Verwendung von Feuerwerkskörpern/Silvesterknallern der Kategorie F2 (z.B. Schweizer Kracher, Knallfrösche etc.) ist im Ortsgebiet grundsätzlich ganzjährig verboten.

Der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister steht es frei, teilweise eine Ausnahme zu erlauben, aber nur, soweit keine Gefährdung für Menschen, deren Eigentum, die öffentliche Sicherheit oder unzumutbare Lärmbelästigungen zu befürchten ist.

In unserer Gemeinde wurden keine Ausnahmen für die Silvesternacht erlassen.

Weiters ist darauf hinzuweisen, dass der aktuelle Lockdown der Regierung auch am 31.12.2020 gilt und die Verwendung von Pyrotechnik keinen Grund, das Haus zu verlassen darstellt und ein Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkungen ist.